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Opferschutz

Quelle: © PantherMedia / zestmarina

Opferschutz

Opfer einer Straftat, insbesondere einer Gewalttat zu werden, gehört zu den schlimmsten Erfahrungen eines Menschen. Neben der Aufklärung und schuldangemessenen Ahndung der Straftaten ist es eine vordringliche Pflicht des Rechtsstaates, den Opfern nach einer Straftat die bestmögliche Hilfestellung zu geben.

Darauf haben alle Bürgerinnen und Bürger Anspruch, unabhängig von ihrem Alter, ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität, ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Religion. Im Einklang mit der EU-Opferschutz-Richtlinie gilt es, eine etwa vorhandene besondere Schutzbedürftigkeit einer verletzten Person zu erkennen, die persönlichen Verhältnisse von Zeuginnen und Zeugen sowie Art und Umstände der mutmaßlichen Straftat zu berücksichtigen und das Verfahren soweit möglich darauf auszurichten.

Das Ministerium der Justiz verfolgt eine konsequent opferorientierte Justizpolitik. Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Opferschutz bündeln opferschutzbezogenes Fachwissen in der Praxis, beraten und unterstützen die Leitungen der Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften bei der Ausgestaltung opfersensibler Strukturen sowie bei der Planung und Umsetzung opfersensibler Abläufe sowie der opferschutzbezogenen Öffentlichkeitsarbeit.

Gelebter Opferschutz stützt sich auf die drei Säulen „Information“, „Teilhabe“ und „Unterstützung“. Ziel muss es sein, es den Opfern zu erleichtern, ihre Pflichten als Zeugin oder Zeuge wahrzunehmen und sie zugleich bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Opfer von Straftaten sind nicht nur Zeuginnen oder Zeuge, sondern Verfahrensbeteiligte mit eigenen Rechten. Eine gut informierte und aktive Beteiligung der verletzten Person am Verfahren kann einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Folgen einer Straftat leisten.

Bei schweren Gewalt- und Sexualstraftaten kann eine psychosoziale Prozessbegleitung die Belastungen durch ein Strafverfahren wesentlich verringern. In allen Landgerichtsbezirken in Nordrhein-Westfalen stehen geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz, aber auch viele spezialisierte Beratungsstellen mit diesem Angebot den Verletzten zur Verfügung. Zentrale Anlaufstelle für alle Opfer von Straftaten ist die Beauftragte für den Opferschutz. Sie informiert und nimmt eine Lotsenfunktion zu den vielfältigen Unterstützungsangeboten der Opferhilfereinrichtungen wahr. Als unabhängige Stimme der Opfer berät sie zudem die Landesregierung und das Parlament bei der Fortentwicklung des justiziellen Opferschutzes.

Schließlich kann auch bei der Durchsetzung gesetzlicher Entschädigungsansprüche oder der Beantragung von Hilfen in Notsituationen mit Rat und Tat geholfen werden. Zuletzt trägt auch eine opferbezogene Vollzugsgestaltung bei, dass Verletzte und deren Angehörige auch nach dem Urteil nicht allen gelassen werden.

Beratungsmöglichkeiten und Angebote des Opferschutzes
und der Opferhilfe finden Sie im Bürgerservice des NRW-Justizportals.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz NRW