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Opfer einer Straftat zu werden, gehört zu den schlimmsten Erfahrungen eines Menschen. Dies gilt in besonderem Maße für Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten. Niemand ist darauf vorbereitet, die wenigsten wissen, was auf sie zukommt, welche Rechte sie im Ermittlungs- und Strafverfahren haben, wo sie schnell und unkompliziert Hilfe und Unterstützung bekommen können. Neben Trauer und Wut bestimmen Angst und Hilfslosigkeit ihren Alltag.
Neben der Aufklärung der Straftat ist es die vordringliche Pflicht des Rechtsstaats, den Opfern von Straftaten bestmögliche Hilfestellung zu geben, ihnen ihre Zeugenpflichten zu erleichtern und sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Als zentrale Anlaufstelle steht ihnen in Nordrhein-Westfalen die Beauftragte für den Opferschutz zur Seite.
Opfer von Straftaten und ihnen nahestehende Personen können sich jederzeit mit allen ihren Anliegen unmittelbar an die Beauftragte und ihr Team wenden. Sie und ihre Mitarbeiterinnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Eine der Kernaufgaben der Opferschutzbeauftragten ist es, Kriminalitätsopfern den ersten Zugang zu den unterschiedlichen bestehenden Hilfeangeboten zu erleichtern. Sie informiert Opfer und nimmt eine Lotsenfunktion hin zu den verschiedenen Angeboten der Opferhilfe wahr. Damit ermöglicht sie einen niedrigschwelligen und unbürokratischen Zugang zu Unterstützungsleistungen. Da sie überregional agiert, kann sie im Bedarfsfall für eine Kooperation der verschiedenen Opferhilfeeinrichtungen untereinander und die Bündelung der Hilfsangebote sorgen.
Die Beauftragte für den Opferschutz und ihr Team tragen zudem dazu bei, dass die zahlreichen wertvollen Angebote der Opferhilfe und Opferunterstützung, die es in Nordrhein-Westfalen seit jeher gibt, weiter zusammenwachsen und im Sinne der Opfer kooperieren.
Zudem nimmt die Beauftragte eine grundsätzliche Rolle als kritische Wächterin der Opferrechte wahr. Als unabhängige Stimme kann sie den Anliegen von Kriminalitätsopfern in der nordrhein-westfälischen Gesellschaft großes Gewicht verleihen und auch der Politik kluge Impulse geben. In diesem Sinne berät sie das Ministerium der Justiz in grundsätzlichen Angelegenheiten des Opferschutzes und der Opferhilfe und arbeitet an der Weiterentwicklung des justiziellen Opferschutzes mit. In Ausübung ihres Amtes ist sie unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Ihren Dienstsitz hat die Beauftragte in Köln.