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Dahinter steckt der Gedanke, dass eine effektive Verfolgung der Organisierten (Wirtschafts-)Kriminalität auch eine besondere Organisation der Strafverfolgungsbehörden verlangt. Organisierte Kriminalität zeichnet sich regelmäßig dadurch aus, dass Straftaten im Verborgenen begangen werden und auch in ihren Auswirkungen unerkannt bleiben. Es werden hierdurch vielfach ohne Anhalt für strafbares Verhalten immense Gewinne erzielt, die wiederum in kriminelle Strukturen investiert oder zur Unterwanderung des legalen Wirtschaftslebens eingesetzt werden. Die Strafverfolgungsbehörden müssen weit vernetzte Beziehungsgeflechte, aufwändig verschleierte Geschäftsstrukturen und immer komplexere, an Gewinnmaximierung orientierte Handlungsmuster durchschauen. Die Strafverfolgung braucht ausreichend Zeit und Raum, um über Zuständigkeitsgrenzen hinaus das Dunkelfeld aufzuhellen. Diese Ressourcen sind mit der Errichtung der ZeOS NRW und den neuen Schwerpunkten, die für herausgehobene Verfahren Organisierter Kriminalität zuständig sind, geschaffen worden. Die ZeOS NRW steht darüber hinaus anderen Behörden als zentrale Anlaufstelle in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Verfolgung der Organisierten Kriminalität zur Verfügung. Die Zentralstelle und die zusätzlichen OK-Schwerpunkte ergänzen und entlasten so die gewachsenen und auch weiterhin erhaltenen Strukturen der Verfolgung Organisierter Kriminalität vor Ort mit langfristig gebündeltem Sachverstand und zusätzlichen Kapazitäten für aufwändige, langwierige Ermittlungen.
Mit der Schwerpunktsetzung im Bereich der Verfolgung der Organisierten Kriminalität ist zugleich auch eine Bündelung herausgehobener Aufgaben der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung verbunden. Neben der Aufdeckung von Strukturen und Netzwerken bedarf es einer Austrocknung der Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität auf Grundlage der erweiterten Möglichkeiten des 2017 reformierten Vermögensabschöpfungsrechts, insbesondere der selbständigen erweiterten Einziehung von Vermögen. Inkriminierte Geldflüsse eröffnen einerseits Erkenntnisquellen über verübte Straftaten, andererseits sind sie im Bereich der Organisierten (Wirtschafts-)Kriminalität vielfach die Lebensader für die Begehung weiterer Straftaten. Die Vermögensabschöpfung ist deshalb frühzeitig und mit konzentriertem Sachverstand mit den Ermittlungsmaßnahmen zur Aufdeckung der Straftaten zu verzahnen.
Vermögensabschöpfung ist von herausgehobener Bedeutung, weil sie dazu dient,
- Straftätern das wegzunehmen, was ihnen nicht zusteht:
Der Zweck der Vermögensabschöpfung, dass Straftäter nicht von ihren Taten finanziell profitieren sollen, liegt auf der Hand. Um sicherzustellen, dass dieses Ziel erreicht wird, sehen die gesetzlichen Bestimmungen vor, das aus einer Tat Erlangte bei den Tätern in voller Höhe abzuschöpfen. Dem können die Täter auch nicht dadurch entgehen, dass sie die Beute schnell versetzen, denn in diesen Fällen kann auf ihr sonstiges Vermögen zugegriffen werden. Wird der Gewinn an andere weitergegeben, kann der Staat auch auf deren Vermögen zugreifen. - Straftaten zu verhindern:
Die Vermögensabschöpfung führt dazu, dass den Tätergruppen diese wirtschaftliche Basis entzogen wird. Die für die Planung und Begehung weiterer Straftaten erforderliche Logistik, z. B. konspirative Wohnungen oder Tatwerkzeuge, können so mangels finanzieller Mittel nicht mehr beschafft werden. - Schuldige zu überführen:
Grenzüberschreitend handelnde Täter sind oft schwer zu fassen. Einen guten Ansatz für erfolgreiche Ermittlungen bietet jedoch das illegal erlangte Kapital. Ziel der Tätergruppen ist es, ihre Gewinne aus Straftaten in den legalen Geldkreislauf zu schleusen. Wenn die Ermittlungsarbeit genau an diesem Punkt ansetzt, kann der Weg des Kapitals oft bis zu den Hintermännern zurückverfolgt werden. - Opfern zu helfen:
Mit der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung sichert der Staat Tätervermögen auch im Sinne der Opfer von Straftaten. Im Rahmen der Strafvollstreckung werden Verletzte aus dem gesicherten Vermögen entschädigt, ohne einen zivilrechtlichen Titel hierfür zu benötigen.