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Amtsgericht Köln, 137 C 568/12

Datum:
08.08.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 137
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
137 C 568/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:0808.137C568.12.00
 
Leitsätze:

"Zum Lizenzentgeltanteil für Veröffentlichungsbefugnis in einer anwaltlichen Honorarrechnung für die Erstellung und Überarbeitung von AGB - § 97 Abs. UrhG"

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 420,79 € seit 10.10.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die durch die mündliche Verhandlung entstandenen Kosten werden gegen einander aufgehoben. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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