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Arbeitsgericht Düsseldorf, 2 Ca 6263/08

Datum:
12.01.2009
Gericht:
Arbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 6263/08
ECLI:
ECLI:DE:ARBGD:2009:0112.2CA6263.08.00
 
Schlagworte:
Kündigung, Schwerbehinderung, Haushaltshilfe
Normen:
§ 85 SGB IX
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der besondere Kündigungsschutz des § 85 SGB IX setzt nicht voraus, dass der Schwerbehinderte in einem Betrieb beschäftigt wird. Der Kündigungsschutz erstreckt sich auf alle Schwerbehinderte, die in einem wirksamen Arbeitsverhältnis stehen.

 
Tenor:

1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 10.10.2008 nicht zum 30.11.2008 sein Ende gefunden hat.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.Der Streitwert beträgt 6.600 €.

 
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