Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 16 Sa 1502/09

Datum:
22.04.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 Sa 1502/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2010:0422.16SA1502.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bocholt, 2 Ca 1497/09
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 416/10
Normen:
§ 7 Abs. 4 BUrlG, § 1922 BGB
Leitsätze:

Aus der geänderten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsab-geltungsanspruch des langandauernd arbeitsunfähigen Arbeitnehmers folgt die Vererblichkeit des Abgeltungsanspruchs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin wird hinsichtlich des Hauptantrages als unzulässig zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Klägerin wird die Beklagte auf den Hilfsantrag hin verurteilt, an die Erbengemeinschaft nach Herrn T1 H1 3.230,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 87 %, die Klägerin zu 13 %.

Die Revision wird hinsichtlich der Zahlungsverurteilung zugelassen.

Soweit die Berufung zurückgewiesen worden ist, wird die Revision nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank