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Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 8659/10

Datum:
05.04.2011
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
12.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Ca 8659/10
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2011:0405.12CA8659.10.00
 
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger mit Schreiben vom 8.2.2010 erteilte Gesprächsnotiz zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen.

2. Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, seine Cockpit-Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereichs zu tragen, solange die Beklagte ausschließlich das männliche Cockpitpersonal zum Tragen der Cockpit-Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich verpflichtet.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Streitwert: 20.764,29 €.

 
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