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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Ta 188/07

Datum:
09.07.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ta 188/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0709.5TA188.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ga 108/07
Schlagworte:
Einstweilige Verfügung auf Leistung; Lohnanspruch
Normen:
§§ 935, 940 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein Lohnanspruch, dessen Bestehen durch Vorlage der Lohnabrechnung und Versicherung an Eides Statt glaubhaft gemacht worden ist, und gegen dessen Berechtigung der Arbeitgeber binnen einer gesetzten Frist keine Einwände erhoben hat, kann im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt werden.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 19. Juni 2007 – 6 Ga 108/07 – abgeändert:

1. Dem Beklagten wird aufgegeben, an den Kläger EUR 3.000,00 netto zu zahlen.

2. Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens trägt der Beklagte.

3. Beschwerdewert: EUR 3.000,00

 
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