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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 879/09

Datum:
19.11.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 879/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:1119.7SA879.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 6 Ca 2805/08
Schlagworte:
Privatnutzung von Dienst-Kfz; Leichenwagen; Abmahnungen; Nutzungsentschädigung; Zulässigkeit der Berufung
Normen:
§§ 66 ArbGG, 611 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der arbeitsvertragliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf Überlassung eines dienstlichen Kfz zur auch privaten Nutzung kann nicht dadurch erfüllt werden, dass ihm sein Arbeitgeber, ein Bestattungsunternehmer, einen Leichenwagen zur Verfügung stellt.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.05.2009 in Sachen

6 Ca 2805/08 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.05.2009 in Sachen

6 Ca 2805/08 teilweise wie folgt abgeändert:

Der gegen die Abmahnung vom 17.03.2009, betreffend die Rufumleitung einer Telefonnummer des Beklagten, gerichtete Klageantrag wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger

20 %, dem Beklagten 80 % auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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