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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 181/11

Datum:
29.08.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 181/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2011:0829.2SA181.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 11890/09
Schlagworte:
Teilzeitanspruch, Direktionsrecht
Normen:
§ 150 Abs. 2 BGB, § 8 Abs. 5 TzBfG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein Teilzeitantrag, der über die Verringerung des Umfangs der Arbeitszeit die Einschränkung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts hinsichtlich bestimmter Tätigkeitsinhalte und Arbeitsumstände beabsichtigt, ist nicht nach dem TzBfG zu beurteilen, wenn die Verringerung der Arbeitszeit nur im Zusammenhang mit der Änderung der weiteren Arbeitsumstände gewünscht ist. Der Antrag kann nach billigem Ermessen abgelehnt werden.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeits-

gerichts Köln vom 16.12.2010 – Aktenzeichen 8 Ca

11890/09 – wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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