Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 243/13

Datum:
14.08.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 243/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0814.7TA243.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ga 74/13
Schlagworte:
Betriebsarzt; Einsatzbeschränkung; einstweiliger Rechtsschutz; Beschäftigungsanspruch
Normen:
§ 106 GewO; § 935 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1.) Spricht der Betriebsarzt des eigenen medizinischen Dienstes des Arbeitgebers für eine Arbeitnehmerin eine zeitlich befristete Einsatzbeschränkung aus (hier: Einsatz einer Flugbegleiterin für 6 Monate nur auf Langstreckenflügen), so verhält sich der Arbeitgeber ermessensmissbräuchlich, wenn er sich hieran nicht hält, es sei denn, die Einschränkung seines Direktionsrechts ist ihn aus triftigen sachlichen Gründen unzumutbar oder er kann triftige sachliche Indizien anführen, die das Votum des Betriebsarztes ungerechtfertigt erscheinen lassen. Dass der schriftlichen Verfügung des Betriebsarztes keine medizinische Begründung beigefügt ist, ist dabei unerheblich.

2.) Kündigt der Arbeitgeber an, die betriebsärztliche Verfügung nicht befolgen zu wollen, so kann die Arbeitnehmerin ihren Anspruch auf Beschäftigung nach Maßgabe der betriebsärztlich verfügten Einsatzbeschränkung auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchsetzen.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.06.2013 in der Fassung des Nichtabhilfe-Beschlusses vom 08.08.2013 abgeändert:

Die Antragsgegnerin wird für die Zeit bis zum erstinstanzlichen Abschluss des Hauptsacheverfahrens, längstens jedoch für die Zeit bis zum 16. November 2013, verpflichtet, die Antragstellerin ausschließlich im Langstreckenbereich als Flugbegleiterin einzusetzen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

 
1234567891011121314151617
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank