Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 240/17

Datum:
14.03.2018
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 240/17
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2018:0314.5SA240.17.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 3 Ca 6107/16
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 298/18
Schlagworte:
eilzeit während der Elternzeit - Rechtsschutzbedürfnis für Leistungsklage
Normen:
§ 15 BEEG, § 894 ZPO, § 615 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Leistungsantrag, mit dem ein Teilzeitanspruch während der Elternzeit verfolgt wird, besteht nicht fort, wenn der gesamte Zeitraum, für den der Arbeitnehmer die Vertragsänderung erstrebt, in der Vergangenheit liegt.

    2. Die Klage wird mit dem Zeitablauf objektiv sinnlos. Sie kann nicht dazu dienen, einen Zahlungsanspruch vorzubereiten. Ein Anspruch aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs scheidet aus.

 
Tenor:

I.              Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeits-

                            gerichts Köln vom 21.12.2016 – 3 Ca 6107/16 – abgeändert:

                            Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

              II.              Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits

              III.              Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank