Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 818/18

Datum:
10.09.2020
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 818/18
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2020:0910.7SA818.18.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 3 Ca 579/18
Schlagworte:
Betriebsstilllegung; Auslegung von Interessenausgleich und Sozialplan; Sozialplanabfindung; Angebot auf Weiterbeschäftigung im Konzern; Ablehnung des Angebots; Form- und Fristvorgaben; Entfall des Anspruchs auf Sozialplanabfindung; Verstoß gegen Treu und Glauben
Normen:
§§ 77 Abs. 4 Satz 1, 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG; § 242 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der Anspruch auf eine Sozialplanabfindung entfällt aufgrund entsprechender Regelungen der Betriebsparteien nicht dadurch, dass ein Arbeitnehmer ein angemessenes Angebot auf Weiterbeschäftigung im Konzern ablehnt, wenn der Arbeitgeber die von ihm in der Betriebsvereinbarung selbst mitbestimmten Form- und Fristvorgaben für das Weiterbeschäftigungsangebot nicht einhält, insbesondere wenn das Weiterbeschäftigungsangebot nicht in Form eines dreiseitigen Vertrages unterbreitet wird.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 31.10.2018 (3 Ca 579/18) wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank