Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Aachen, 41 O 8/12

Datum:
05.06.2012
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
41 O 8/12
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2012:0605.41O8.12.00
 
Normen:
ElektroG §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 7;; UWG § 4 Nr. 11
Leitsätze:

LED-Lampen sind keine Glühlampen i.S.v. Anhang I Nr. 5 zum ElektroG. Sie sind deshalb nach § 7 ElektroG zu kennzeichnen

 
Tenor:

Auf den Widerspruch des Beklagten gegen die einstweilige Verfügung der Kammer vom 01. März 2012 wird unter Zurückweisung des weitergehenden Widerspruchs die genannte einstweilige Verfügung teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Dem Beklagten wird untersagt, Beleuchtungskörper im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 ElektroG der Marke M des Herstellers M1, #-straße, L unter der Bezeichnung E27 3x1W Power LED-Birne, weiß, anzubieten, wenn dies wie folgt geschieht:

Im Urteil befindet sich hier eine Fotokopie der Anlage LL5

und/oder zu verkaufen, die keine dauerhafte Kennzeichnung nach § 7 ElektroG enthalten, die den Hersteller eindeutig identifizieren.

Dem Beklagten wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:

- Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft

oder

- die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 17.500,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank