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Landgericht Bonn, 6 S 63/12

Datum:
15.11.2012
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
6. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 63/12
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2012:1115.6S63.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Rheinbach, 5 C 27/11
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
Leitsätze:

Die Verkehrsunfallflucht des Versicherungsnehmers begründet nicht ohne weiteres die Annahme einer arglistigen Obliegenheitsverletzung.

Der Kausalitätsgegenbeweis ist geführt wenn keine realistischen Anhaltspunkte für eine teilweise Leistungsfreiheit besteht.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Rheinbach vom 09.03.2012 – 5 C 27/11 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

 

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits der 1. und 2. Instanz trägt die Klägerin.

 

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckenden Betrags abwenden, soweit nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

Die Revision wird zugelassen.

 
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