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Amtsgericht Düsseldorf, 32 C 15079/13

Datum:
20.02.2014
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 32
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
32 C 15079/13
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2014:0220.32C15079.13.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 19.12.2013 bleibt aufrecht erhalten.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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