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Landgericht Düsseldorf, 9 O 30/17

Datum:
14.08.2017
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 O 30/17
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2017:0814.9O30.17.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die klageweise Geltendmachung von Feststellungs- und Zahlungsansprüchen aus dem Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrag mit der Nummer A bei der Nürnberger Lebensversicherung AG bedingungsgemäßen Versicherungsschutz aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag mit der Nummer B vom 23.10.2003 für das erstinstanzliche Gerichtsverfahren zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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