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Landgericht Duisburg, 8 O 543/93

Datum:
13.02.1997
Gericht:
Landgericht Duisburg
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 543/93
ECLI:
ECLI:DE:LGDU:1997:0213.8O543.93.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin DM 27.000,--

nebst 4 % Zinsen seit dem 8. Dezember 1993 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von DM 40.000,--.

Der Klägerin wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbst-

schuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse zu er-

bringen.

 
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