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Landgericht Hagen, 8 O 97/09

Datum:
04.12.2009
Gericht:
Landgericht Hagen
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 97/09
ECLI:
ECLI:DE:LGHA:2009:1204.8O97.09.00
 
Tenor:

1.

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 8.246,37 EUR nebst 5 %-Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 4. Februar 2009 zu zahlen.

2.

Die Beklagten werden weiter verurteilt, an den Kläger 661,16 EUR außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 11. März 2009 zu zahlen

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 12%, die Beklagten zu 88%.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagten leisten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe.

 
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