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Landgericht Köln, 7 O 87/04

Datum:
02.04.2004
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 87/04
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2004:0402.7O87.04.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurück gewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrags in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Verfü-gungsbeklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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