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Landgericht Köln, 84 O 22/05

Datum:
04.08.2005
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
84 O 22/05
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2005:0804.84O22.05.00
 
Tenor:

I. Der Beklagte wird verurteilt, die Löschung des zu seinen Gunsten bei der E e.G., X-Platz, ####1 Frankfurt, erfolgten Dispute-Eintrags für die Internetdomain "j.de" zu veranlassen.

II. Es wird festgestellt, daß dem Beklagten gegenüber dem Kläger kein vorrangiges Kennzeichenrecht an dem Domain-Namen "j.de" zusteht.

III. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Ausgenommen sind die Mehrkosten, die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Landgerichts Düsseldorf entstanden sind; diese trägt der Kläger.

IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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