Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 28 O 340/06

Datum:
30.01.2008
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
28 O 340/06
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2008:0130.28O340.06.00
 
Tenor:

Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt,

1. der Klägerin Auskunft über Art (Marke, System, Spieldauer, Hersteller, Typenbezeichnung) und Stückzahl der DATA-CD-R/RW- sowie der DVD-Rohlinge zu erteilen, welche die Beklagten zu 1) und 2) jeweils im Zeitraum vom 01.01.2003 bis 31.12.2003 sowie im Zeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2004 sowie im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.12.2005 sowie seit dem 01.01.2006 in die Bundesrepublik Deutschland verbracht haben oder haben verbringen lassen, ohne dass der Einfuhr der Rohlinge ein Vertrag mit einem in Deutschland ansässigen, gewerblich tätigen Kunden zugrunde lag. Die Auskunft kann auch dadurch erbracht werden, dass die Beklagten zu 1) und 2) erklären, dass sie in einem bestimmten Zeitraum keine entsprechenden Geschäftstätigkeiten entfaltet haben,

2. der Klägerin Auskunft über Art (Marke, System, Spieldauer, Hersteller, Typenbezeichnung), Stückzahl und Bezugsquellen der DATA-CD-R/RW- sowie der DVD-Rohlinge zu erteilen, welche die Beklagten zu 1) und 2) jeweils im Zeitraum vom 01.01.2003 bis 31.12.2003 sowie im Zeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2004 sowie im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.12.2005 sowie seit dem 01.01.2006 an in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Kunden veräußert haben, soweit diese Auskunft nicht bereits von der Auskunft zu Ziffer 1 umfasst ist.

Hinsichtlich der Beklagten zu 3) wird die Klage insgesamt abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3) werden der Klägerin auferlegt. Die weitere Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte zu 3) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages und für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- €.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank