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Landgericht Köln, 11 S 265/17

Datum:
04.09.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 S 265/17
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:0904.11S265.17.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 145 C 1/17
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom

       12.7.2017 – 145 C 1/17 – abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Kläger

       147,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen

       Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 21.11.2016 zu zahlen.

       Die Kosten des Rechtsstreits - erster und zweiter Instanz - trägt die Beklagte.

 

       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Voll-

       streckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Be-

       trages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung in Höhe von

       110 % des zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten.

       Die Revision wird zugelassen.

 

G R Ü N D E

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