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Landgericht Köln, 18 O 73/16

Datum:
11.07.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 O 73/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:0711.18O73.16.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 12.04.2017 wird aufrechterhalten.

Die Klägerin trägt die weiteren Gerichtskosten, die weiteren außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und ihre eigenen, weiteren außergerichtlichen Kosten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann eine Vollstreckung der Beklagten zu 2) durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zu 2) zuvor Sicherheit gleicher Höhe leisten.

 
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