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Landgericht Mönchengladbach, 8 0 17/21

Datum:
25.02.2022
Gericht:
Landgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
2. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 0 17/21
ECLI:
ECLI:DE:LGMG:2022:0225.8.0.17.21.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,wie nachstehend wiedergegeben mit einer Klimaneutralität ihrer Produkte zu werben:

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und/oder

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2.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 374,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2021zu zahlen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.·

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,- € vorläufig vollstreckbar.

 
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