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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-15 U 66/01

Datum:
28.01.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-15 U 66/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0128.I15U66.01.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25. Januar 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf teilweise abge-ändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.621,25 EUR (= 36.420,00 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 30. Dezember 1998 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 63,6 % und der Beklagte zu 36,4 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 40 % und der Beklagte zu 60 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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