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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 108/00

Datum:
24.11.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 108/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:1124.20U108.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 15 O 151/99
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 16. März 2000 ver-kündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abzu-wenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beide Parteien können die Sicherheitsleistung durch Bank-bürgschaft erbringen.

 
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