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Oberlandesgericht Hamm, 5 U 25/04

Datum:
10.05.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 25/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0510.5U25.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Detmold, 1 O 51/03
 
Tenor:

Die Berufung der Kläger gegen das am 15. Dezember 2004 verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmolds wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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