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Oberlandesgericht Hamm, 1 WF 22/08

Datum:
05.02.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 WF 22/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0205.1WF22.08.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen-Borbeck, 12 F 177/07
 
Tenor:

Auf die Beschwerde wird dem Kläger unter Beiordnung von Rechtsanwalt N in E ratenfrei Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit er eine Beschränkung /Begrenzung des Anspruchs der Antragsgegnerin auf nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab dem 1.1.2010 erstrebt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Auslagen werden nicht erstattet; die Beschwerdegebühr wird auf die Hälfte ermäßigt.

 
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