Druckvorschau in neuem Fenster öffnen Seite drucken

Oberlandesgericht Hamm, I-28 U 12/11

Datum:
09.06.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
28. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-28 U 12/11
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 12 O 165/09
Schlagworte:
Neuwagen, Sachmangel, Kraftstoffmehrverbrauch, Kohlendioxidemission ist neben erhöhtem Kraftstoffverbrauch kein gesonderter Fahrzeugmangel.
Normen:
BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 323 Abs. 5 Satz 2; Pkw-EnVKV; RL 1999/94/EG; RL 80/1268/EWG
Leitsätze:

Eine erhöhte Kohlendioxidemission ist neben erhöhtem Kraftstoffverbrauch kein gesonderter Fahrzeugmangel.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 3. Dezember 2010 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen Seite drucken Seite speichern Seite speichern