Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, II-6 WF 232/12

Datum:
25.10.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-6 WF 232/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:1025.II6WF232.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Paderborn, 83 F 128/12
Schlagworte:
Sekundärhaftung der Großeltern auf Kindesunterhalt
Normen:
BGB § 1607
Leitsätze:

1.

Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder gegen ihre Großeltern nach § 1607 Abs. 1 BGB (Ersatzhaftung) sind nach § 232 Abs. 1 Ziff. 2 FamFG vor dem Amtsgericht geltend zu machen, in dessen Bezirk der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes liegt.

2.

Zur Begründung einer Ersatzhaftung der Großeltern reicht es nicht aus, dass nur der barunterhaltspflichtige Elternteil leistungsunfähig ist. Vielmehr muss hinzukommen, dass dem betreuenden Elternteil die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 26.9.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Paderborn vom 31.8.2012 wird zurückgewiesen

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank