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Oberlandesgericht Hamm, 1 RBs 24/13

Datum:
05.03.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 RBs 24/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0305.1RBS24.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 738 OWi 547/12
Schlagworte:
Nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen, Straßenrennen, erforderliche Feststellungen
Normen:
StVO §§ 29, 49
Leitsätze:

Zu den erforderlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen der Teilnahme an einem nicht genehmigten Rennen mit Kraftfahrzeugen.

 
Tenor:

Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe verworfen, dass das angeordnete Fahrverbot von einem Monat erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten.Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene (§ 473

Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG).

 
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