Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 1 RVs 65/13

Datum:
22.08.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 RVs 65/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0822.1RVS65.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 609 Ds 347/12
Schlagworte:
Graffiti, Farbschmiererei, Sachbeschädigung, erforderliche Feststellungen bei Vorschädigungen
Normen:
StGB § 303 Abs. 2
Leitsätze:

Ist das vom Angeklagten mit Farbschmierereien versehen Objekt bereits zuvor mit dergleichen Verunreinigungen versehen gewesen, so bedarf es näherer Feststellungen zu den bereits bestehenden Verunreinigungen, da das Revisionsgericht ansonsten nicht überprüfen kann, ob das Erscheinungsbild der Sache „nicht nur unerheblich“ (§ 303 Abs. 2 StGB) verändert worden ist.

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an eine andere für Erwachsenenstrafsachen zuständige Abteilung des Amtsgerichts Dortmund zurückverwiesen.

 
12345678910111213
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank