Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 2 WF 190/13

Datum:
20.11.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 WF 190/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:1120.2WF190.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bottrop, 13 F 166/13
Schlagworte:
Unterhaltspflicht des rechtlichen Vaters auch dann, wenn unter den Beteiligten unstreitig, dass er nicht der leibliche Vater ist.
Normen:
§§ 1592, 1599 BGB
Leitsätze:

1.

Aus § 1599 Abs. 1 BGB, der zwingendes Recht ist, folgt, dass Vaterschaftstatbestände mit Wirkung für und gegen alle gelten und man sich nur und erst dann auf die Vaterschaft eines anderen Mannes berufen kann, wenn die Tatbestände des § 1592 Nr. 1 und 2 BGB aufgrund einer wirksamen Anfechtung beseitigt sind.

2.

Der durch eine Jugendamtsurkunde zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtete rechtliche Vater kann sich daher in einem auf Abänderung der Jugendamtsurkunde gerichteten Verfahren nicht darauf berufen, er sei nach Treu und Glauben nicht mehr zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, weil er nicht der leibliche Vater des Antragsgegners sei (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 18.2.2013, Az. II-8 WF 13/13).

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bottrop vom 6.8.2013 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt abgeändert:

Dem Antragsteller wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin G aus S bewilligt, soweit er beantragt, die Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung des Jugendamtes der Stadt C vom 23.9.2003, Urkunden-Nr. 121/2003, Az. ###, dahingehend abzuändern, dass der Antragsteller dem Antragsgegner ab dem 1.9.2013 Unterhalt in Höhe von 134,00 € monatlich schuldet.

 
123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank