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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 37/18

Datum:
15.03.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 37/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2019:0315.20U37.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 7 O 130/17
Schlagworte:
Reiserücktransport-Versicherung
Leitsätze:
Für die Beurteilung der „medizinischen Notwendigkeit“ eines Rücktransports sind maßgeblich die seinerzeitigen Erkenntnismöglichkeiten des Versicherungsnehmers oder der für diesen handelnden Personen. Wenn der Versicherer Schutz ablehnt und der Versicherungsnehmer das Ergebnis gebotener Erkundigungen beachtet, kann der Versicherer sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass es auch noch andere Handlungsmöglichkeiten gegeben hätte.
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 08. Februar 2018 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

 
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