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Oberlandesgericht Köln, 6 W 54/00

Datum:
09.06.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 W 54/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2000:0609.6W54.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 43 O 160/99
 
Tenor:
1.) Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen - 43 O 160/99 - vom 23. 2.2000, durch den ihm nach übereinstimmender Erledigungs-erklärung die Kosten des auf den Erlass einer einstweili-gen Verfügung gerichteten Verfahrens auferlegt worden sind, wird zurückgewiesen. 2.) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der An-tragsteller zu tragen.
 
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