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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 263/07

Datum:
30.06.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 263/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0630.16WX263.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 3 T 228/07
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1.) wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 17.10.2007 - 3 T 228/07 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter gleichzeitiger Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Aachen vom 30.05.2007 - 69 XVII P 764 - wird dem Beteiligten zu 1. für den Zeitraum seiner Betreuungstätigkeit vom 16.12.2005 bis zum 26.08.2006 eine Vergütung in Höhe von 16.240,- € und Auslagenersatz in Höhe von 1.155,42 € festgesetzt.

Der Anspruch richtet sich gegen die Beteiligten zu 2. und 3. als Erbinnen der Betroffenen.

Die weitergehenden Vergütungsanträge vom 26.04.2006, 20.05.2006 und 02.10.2006 werden abgelehnt.

Im übrigen werden die weiteren Beschwerden des Beteiligten zu 1. und der Beteiligten zu 2. und 3. - diese im vollen Umfang - zurückgewiesen.

 
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