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Oberlandesgericht Köln, 6 W 136/08

Datum:
03.11.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 W 136/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:1103.6W136.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 AR 9/08
 
Tenor:

1.) Der Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.09.2008 - 28 AR 9/08 - wird aufgehoben. Die Sache wird zur endgültigen Entscheidung über den Antrag der Antragstellerin an das Landgericht zurückverwiesen.

2.) Der Beteiligten wird untersagt, bis zur Entscheidung über den Antrag der Antragstellerin die Daten zu löschen, aus denen sich (mit Name und Anschrift) ergibt, wem die in Anlage ASt 1 genannten IP-Adressen zu den dort genannten Zeitpunkten zugeordnet waren.

3.) Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Parteien jeweils selbst. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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