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Oberlandesgericht Köln, 21 WF 231/10

Datum:
09.09.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
21. Zivillsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
21 WF 231/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:0909.21WF231.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 304 F 177/10
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers 19. August 2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 19. Juli 2010 - 304 F 177/10 - abgeändert.

Gegen die Antragsgegnerin wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzwei-se für je 250 € ein Tag Ordnungshaft, festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Gegenstandswert des Verfahrens: 3.000 €.

 
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