Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 15 U 62/11

Datum:
15.11.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 62/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:1115.15U62.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 505/10
 
Tenor:

Die Berufungen der Beklagten gegen das am 16.03.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 505/10 - werden zurückgewiesen.

Die im Berufungsrechtsstreit wie auch die - insofern klarstellend - im ersten Rechtszug entstandenen Kosten des Rechtsstreits werden den Parteien wie folgt auferlegt:

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagte zu 1) zu 1/3 und die Beklagte zu 2) zu 2/3. Die Beklagten tragen die ihnen jeweils entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank