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Oberlandesgericht Köln, 4 UF 71/12

Datum:
16.10.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 UF 71/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:1016.4UF71.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 316 F 328/10
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Annehmenden und auf deren geänderten Antrag vom 13.8.2012 hin wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 24.2.2012 abgeändert und wie folgt neugefasst :

Das Kind L, geboren am 00.00.2010 in L2, wird von der Annehmenden als Kind angenommen. Der Name der Angenommenen bleibt unverändert.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben - im Übrigen trägt die Annehmende die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Verfahrenswert für beide Rechtszüge wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

 
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