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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 377/07

Datum:
24.05.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 377/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0524.16B377.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 93/07
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13. Februar 2007 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 2. Januar 2007 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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