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Oberverwaltungsgericht NRW, 11 B 1616/09

Datum:
15.12.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 B 1616/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1215.11B1616.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 L 1595/09
Sachgebiet:
Allgemeines Verwaltungsrecht, - zum öffentlichen Recht
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 16 K 6710/09 des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 28. September 2009 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf 10.000, Euro festgesetzt.

 
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