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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1493/09

Datum:
17.11.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1493/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1117.6B1493.09.00
 
Schlagworte:
Polizei Einstellung Auswahlverfahren Assessment Center
Leitsätze:

1. Erfolgreicher Antrag eines Bewerbers um die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Verpflichtung des Dienstherrn, einen Ausbildungsplatz vorläufig frei zu halten.

2. Zur Pflicht, eine aufgrund eines Testverfahrens und eines Assessment Centers getroffene Auswahlentscheidung so zu begründen, dass der Betroffene eine hinreichende Möglichkeit erhält, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdever¬fah¬ren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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