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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 2752/11

Datum:
22.03.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 2752/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0322.1A2752.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 10 K 823/10
Schlagworte:
Entlassung Soldat auf Zeit Verfassungstreue Salafismus Darlegung
Normen:
SG §55 Abs.4; VwGO §124a Abs.4 Satz 4
Leitsätze:

Zur Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue aufgrund von Kontakten zur salafistischen Szene.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 14.940,64 Euro festgesetzt.

 
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