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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 592/07

Datum:
19.05.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 A 592/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0519.13A592.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 K 3154/05
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es den Zusatz von Calciumcarbonat betrifft. Insoweit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 2007 wirkungslos.

Im Übrigen wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 2007 zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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