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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 6860/11

Datum:
16.11.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 6860/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:1116.26K6860.11.00
 
Schlagworte:
Freiwillige Feuerwehr dienstliche Anordnung Weisung Folgepflicht Kontaktverbot
Normen:
FSHG § 12
Leitsätze:

Zum Rechtscharakter und zur verwaltungsgerichtlichen Überprüfbarkeit eines vom Leiter der Feuerwehr gegenüber einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ausgesprochenen Verbotes keinen Kontakt zu bestimmten Kameraden aufzunehmen.

 
Tenor:

Soweit die Klägerin ihre Klage zurückgenommen hat, wird das Ver-fahren eingestellt.

Die Klage im übrigen wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheits¬leistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreiben¬den Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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