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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 1 L 54/15

Datum:
09.01.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 54/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0109.1L54.15.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben,

-              die Erklärung „Lichter aus! E.          setzt Zeichen gegen Intoleranz“ von der Internetseite www.E.de zu entfernen und

-              keine Weisung vorzunehmen oder aufrecht zu halten, die auf das Ausschalten der Beleuchtung öffentlicher Gebäude in der Stadt E.          am 00.0.0000 in Abweichung von der üblichen Beleuchtung gerichtet ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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