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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 795/12

Datum:
24.09.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 795/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0924.14K795.12.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreck-baren Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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