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Verwaltungsgericht Münster, 1 K 94/14

Datum:
08.05.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 94/14
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2015:0508.1K94.14.00
 
Leitsätze:

Eine Gemeinde darf ihren Bürgern anbieten, bei der Beantragung von Ausweispapieren kostenlos Passfotos zum Zweck der Ausweiserstellung anzufertigen. Mit der Herstellung der Bilder wird die Gemeinde nicht am allgemein zugänglichen Markt tätig, sondern nur als Pass- bzw. Personalausweisbehörde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens. Eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde liegt daher nicht vor, so dass bereits aus dem Grunde das Herstellen der Lichtbilder nicht gegen die Vorschriften der GO NRW sowie des UWG und des GWB verstößt.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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